NIS2-Beratung · für Unternehmen

NIS2-Richtlinie. Pflichten erkennen, pragmatisch umsetzen.

Die NIS2-Richtlinie weitet den Kreis betroffener Unternehmen erheblich aus – mit verschärften Cybersicherheits-, Melde- und Geschäftsleiterpflichten. Wir prüfen Ihre Betroffenheit, bauen die Governance und führen Sie durch Umsetzung, Meldewege und Lieferkettensicherheit.

Hinweis: Wir beraten in diesem Rechtsgebiet ausschließlich Unternehmen, Selbstständige, Agenturen und Institutionen. Privatpersonen können wir hier leider nicht vertreten.

Unsere Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

  • NIS2-Betroffenheitsanalyse (wesentlich/wichtig, Sektoren, Schwellenwerte)
  • Governance: Rollen, Verantwortlichkeiten, Geschäftsleiter-Pflichten
  • Risikomanagementmaßnahmen nach Art. 21 NIS2 (TOMs, Policies, BCM)
  • Meldeprozesse: Frühwarnung 24h, Meldung 72h, Abschlussbericht 1 Monat
  • Lieferkettensicherheit: Vertragsanpassung mit IKT-Dienstleistern
  • Schulungen für Geschäftsleitung und Mitarbeitende
  • Verteidigung gegen Bußgelder und Aufsichtsmaßnahmen
  • Schnittstellen zu DSGVO, DORA, KRITIS und Cyber-Versicherung

Wen NIS2 betrifft

NIS2 erfasst deutlich mehr Unternehmen als die alte NIS-Richtlinie. Betroffen sind „wesentliche" und „wichtige" Einrichtungen in 18 Sektoren – von Energie, Transport, Gesundheit und digitaler Infrastruktur über Lebensmittel, Chemie und verarbeitendes Gewerbe bis zu digitalen Diensten und Managed Service Providern. Maßgeblich sind in der Regel mindestens 50 Beschäftigte oder 10 Mio. € Jahresumsatz – mit zahlreichen Ausnahmen nach unten und oben.

Viele Unternehmen unterschätzen ihre Betroffenheit, weil sie sich klassisch nicht als „Kritische Infrastruktur" sehen. Wir prüfen sauber – inklusive Konzernsicht und mittelbarer Betroffenheit über die Lieferkette.

Pflichten nach Art. 21 NIS2

Verlangt wird ein verhältnismäßiges, gefahrenübergreifendes Risikomanagement: Risikoanalysen, Incident Handling, Business Continuity und Krisenmanagement, Lieferkettensicherheit, Sicherheit in Beschaffung und Entwicklung, Bewertung der Wirksamkeit, Cyber-Hygiene und Schulung, Kryptographie, Personalsicherheit, Zugriffskontrolle, Asset-Management sowie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation.

Wir übersetzen das in einen umsetzbaren Maßnahmenkatalog – passend zur Größe und Reife Ihres Unternehmens, nicht als Konzern-Overkill.

Geschäftsleiterhaftung

NIS2 nimmt die Geschäftsleitung persönlich in die Pflicht: Sie muss die Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig geschult werden. Verstöße können zu persönlichen Haftungsfolgen und Bußgeldern in Millionenhöhe führen. Wir bauen die nötigen Nachweise (Beschlüsse, Schulungen, Reportings) auf, damit Sie im Aufsichts- oder Haftungsfall handlungsfähig sind.

Meldepflichten 24h / 72h / 1 Monat

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gilt ein dreistufiges Meldesystem: Frühwarnung an die zuständige Behörde binnen 24 Stunden, Vorfallsmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats. Parallel laufen häufig DSGVO-Meldungen (Art. 33), Versicherungs- und ggf. Kundenkommunikation.

Wir richten Meldeprozesse und Playbooks ein und übernehmen im Ernstfall die juristische Steuerung des Krisenstabs.

Lieferkettensicherheit

NIS2 zwingt zur Bewertung der Cybersicherheit Ihrer IKT-Dienstleister und Zulieferer. Das bedeutet konkret: Vertragsanpassungen, Audit-Rechte, Sicherheitsanforderungen, Sub-Verarbeiter-Klauseln und ein laufendes Lieferanten-Risikomanagement. Wir liefern die Vertragsbausteine und integrieren sie mit Ihren bestehenden AV- und IT-Verträgen.

Bußgelder und Aufsicht

Für wesentliche Einrichtungen drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Hinzu kommen behördliche Anordnungen bis hin zur vorübergehenden Tätigkeitsuntersagung von Leitungspersonen. Wir verteidigen Sie in Aufsichts- und Bußgeldverfahren.

Für wen wir arbeiten

Maßgeschneidert nach Mandantentyp

Für Unternehmen

  • Betroffenheits-CheckSchnelle, belastbare Einordnung als wesentliche/wichtige Einrichtung – auch für Konzernstrukturen und Tochtergesellschaften.
  • Umsetzungs-RoadmapPriorisierter Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Meilensteinen und Aufwandsschätzung.
  • Vertragsupdate LieferketteKlauseln für IKT-Dienstleister, Cloud-Anbieter und Subunternehmer – integriert mit DSGVO-AV.
  • Geschäftsleiter-BriefingKlares Briefing für Vorstand/GF inklusive der nach NIS2 vorgeschriebenen Schulung.

Für Agenturen & Kreative

  • Managed Service ProviderMSP, MSSP und Hosting-Anbieter sind regelmäßig selbst NIS2-pflichtig – wir setzen Pflichten und Kundenverträge passend auf.
  • SaaS- und PlattformanbieterWir bewerten Ihre Einordnung als digitaler Dienst und übersetzen Pflichten in Produkt- und Vertragsstandards.

Unser Vorgehen

So läuft die Zusammenarbeit

Vier klare Schritte. Keine Überraschungen. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.

Schritt 1

Erstgespräch & Sofortprüfung

Wir klären Ihren Fall vertraulich, prüfen Fristen (z.B. DSGVO-72h, Abmahn-Frist) und schätzen Risiken realistisch ein.

Schritt 2

Strategie & Kostenrahmen

Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung, transparente Kosten und einen verbindlichen Fahrplan.

Schritt 3

Verhandlung & Vertretung

Wir verhandeln mit Gegenseite, Aufsichtsbehörde oder Plattform – außergerichtlich und vor Gericht.

Schritt 4

Ergebnis & Absicherung

Unterlassungserklärung, Vertrag, Vergleich oder Urteil – wir sichern Ihr bestmögliches Ergebnis ab.

Mandantenstimmen

Was Mandanten über uns sagen

4,78/5· 156 Bewertungen · Google & ProvenExpert
ProvenExpert
Markenrecht-Mandat fachlich perfekt abgewickelt, menschlich sehr angenehm. Gerne wieder!"
Erik P.
ProvenExpert
Frage zum Datenschutz – am gleichen Tag Rückruf. Zuverlässig und kompetent."
Anonym
Google
Schnelle, professionelle Antwort. Beratung und Hilfe, statt schnelles Geld."
Alexander K.
ProvenExpert
Sehr freundliche, pragmatische und kompetente Beratung. Zeitnah passenden Rat bekommen."
Daniel F.
Google
Ehrliche Beratung, völlig unkompliziert, kompetent und freundlich – uneingeschränkt zu empfehlen."
Simone G.
ProvenExpert
Schnelle Kommunikation, zuverlässige Erreichbarkeit, offenes Ohr und ehrliche Beratung."
Lisa S.
Google
Schnelle Antworten, zuverlässige Rückmeldungen und Follow-Ups – tolle Kanzlei!"
Sven P.
Google
Fühle mich gut aufgehoben. Bei Fragen wird einem schnell – auch telefonisch oder per Mail – geholfen."
Tanja G.
ProvenExpert
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Anonym
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Tanja G.

FAQ

Häufige Fragen

NIS2 erfasst 18 Sektoren und unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen. Die Größenschwellen liegen meist bei mindestens 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz, mit zahlreichen Sonderregeln. Auch ohne direkte Betroffenheit kommen Pflichten oft über die Lieferkette auf Sie zu. Wir prüfen Ihre konkrete Einordnung.

Kontakt

Wir sind in Mannheim, Darmstadt und Mainz für Sie da.

Schreiben Sie uns unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden werktags. Im Anschluss vereinbaren wir bei Bedarf einen Beratungstermin.

Mannheim direkt

+49 621 44016148

Standort Mannheim

P 7, 22
68161 Mannheim

+49 621 44016148

Standort Darmstadt

Rheinstraße 20
64283 Darmstadt

+49 6151 99550

Standort Mainz

Am Brand 41
55116 Mainz

+49 6131 3213020
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