Die ersten 24 Stunden entscheiden
Sobald ein Angriff bemerkt wird, beginnen Fristen: 24 Stunden Frühwarnung nach NIS2, 72 Stunden für die Meldung an die Datenschutzaufsicht. Parallel müssen Forensik, IT, Geschäftsleitung, Versicherung, ggf. Kunden und Behörden koordiniert werden. Wir übernehmen die juristische Steuerung dieses Krisenstabs.




